Häufige Fragen zur Jungfrauenweihe

Antworten auf die wichtigsten Fragen

1. Kann jede Frau die Jungfrauenweihe empfangen?

Die Kirche prüft jede Berufung sorgfältig. Voraussetzungen sind ein gefestigter Glaube, geistliche und menschliche Reife, Freiheit der Entscheidung, ein jungfräulicher Lebensstand und die Bereitschaft zu einem Leben der Hingabe mitten in der Welt. Die Entscheidung trifft der Diözesanbischof. (Vgl. ESI 88)

2. Wie alt muss ich sein?

Die Vorbereitung beginnt nicht vor dem 18. Lebensjahr. Die Weihe wird üblicherweise nicht vor dem 25. Lebensjahr gefeiert. Berücksichtigt wird auch das Alter, in dem Frauen in der jeweiligen Region üblicherweise heiraten. (Vgl. ESI 82)

3. Kann ich nach der Weihe heiraten?

Nein. Die Weihe ist öffentlich, dauerhaft und unauflöslich. Sie begründet eine sakrale Bindung an Christus.

4. Kann ich in einem Beruf arbeiten?

Ja. Geweihte Jungfrauen leben mitten in der Welt und können in jedem geeigneten Beruf arbeiten. Sie sorgen selbst für ihren Lebensunterhalt. Der Beruf muss mit der Berufung vereinbar sein und ein Leben aus dem Evangelium ermöglichen. (Vgl. ESI 37)

5. Muss ich in einer Gemeinschaft leben?

Nein. Geweihte Jungfrauen können allein, in ihrer Familie oder in anderen passenden Lebenssituationen leben. Eine verpflichtende Gemeinschaft gibt es nicht. (Vgl. ESI 37)

6. Wie unterscheidet sich die Jungfrauenweihe vom Ordensleben?

Es gibt keine Gelübde, keinen Habit und keine klösterliche Gemeinschaft. Die Weihe ist sakral, aber das Leben bleibt weltlich eingebettet. Der Ordo virginum ist ein eigener Stand des geweihten Lebens.

7. Wie lange dauert die Vorbereitung?

In der Regel mehrere Jahre. Die Dauer hängt von der geistlichen Reife, der persönlichen Entwicklung und der Entscheidung der Diözese ab. Sie umfasst geistliche Begleitung und eine sorgfältige Prüfung. (Vgl. ESI 93–94)

8. Kann ich die Weihe geheim halten?

Nein. Die Weihe ist ein öffentlicher Akt der Kirche und wird in der Gemeinde gefeiert.

9. Was passiert, wenn ich umziehe?

Die Zugehörigkeit zum Ordo virginum bleibt bestehen. Die neue Diözese übernimmt die geistliche Begleitung und Einbindung.

10. Kann die Weihe rückgängig gemacht werden?

Nein. Die Weihe ist unauflöslich. In seltenen Ausnahmefällen kann die Kirche eine Dispens von Verpflichtungen gewähren, aber die sakrale Weihe bleibt bestehen.

11. Wie finde ich heraus, ob ich berufen bin?

Durch Gebet, geistliche Begleitung, Teilnahme am kirchlichen Leben und ein offenes Gespräch mit der Diözese. Berufung wächst im Hören auf Gott und wird in der Kirche geprüft.

12. Kann ich die Weihe empfangen, wenn ich nicht mehr jungfräulich bin?

Nein. Die Weihe setzt einen jungfräulichen Lebensstand voraus. (Vgl. ESI 88)

13. Kann ich die Weihe empfangen, wenn ich verlobt war?

Ja, sofern keine sexuelle Beziehung bestand und die frühere Bindung vollständig abgeschlossen ist.

14. Kann ich die Weihe empfangen, wenn ich zuvor in einer Beziehung war?

Ja, sofern der jungfräuliche Lebensstand gewahrt wurde und keine Bindung besteht, die der Weihe widerspricht.

15. Kann ich die Weihe empfangen, wenn ich geschieden bin?

Nein. Eine frühere Ehe – auch wenn sie geschieden ist – schliesst die Jungfrauenweihe aus.

16. Kann ich die Weihe empfangen, wenn ich Witwe bin?

Nein. Die Weihe setzt voraus, dass die Frau nie verheiratet war.

17. Welche Rolle spielt der Bischof nach der Weihe?

Der Bischof bleibt der geistliche Bezugspunkt der geweihten Jungfrau. Er trägt die Verantwortung für ihre Einbindung in die Ortskirche und begleitet sie als Hirte.

18. Gibt es finanzielle Unterstützung?

Nein. Geweihte Jungfrauen tragen selbst Verantwortung für ihren Lebensunterhalt. (Vgl. ESI 37)

19. Kann ich die Weihe empfangen, wenn ich gesundheitliche Einschränkungen habe?

Ja, sofern die Einschränkungen nicht die Fähigkeit beeinträchtigen, die Berufung treu zu leben.

20. Kann ich die Weihe empfangen, wenn ich psychische Erkrankungen hatte?

Das hängt von der Stabilität und Reife ab. Die Kirche prüft sorgfältig, ob die Frau die nötige innere Beständigkeit besitzt.

21. Kann ich die Weihe empfangen, wenn ich ein Kind habe?

In der Regel nein, da die Lebensform eine ungeteilte Verfügbarkeit voraussetzt.

22. Kann ich die Weihe empfangen, wenn ich ein Gelübde abgelegt habe?

Ja, sofern das Gelübde nicht bindend ist oder bereits kirchlich aufgehoben wurde.

23. Kann ich die Weihe empfangen, wenn ich aus einer Ordensgemeinschaft ausgetreten bin?

Ja, sofern der Austritt abgeschlossen ist und keine Bindungen bestehen, die der Weihe widersprechen.

24. Kann ich die Weihe empfangen, wenn ich konvertiert bin?

Ja. Voraussetzung ist ein gefestigter katholischer Glaube und eine ausreichende Zeit der Einwurzelung.

25. Wie unterscheidet sich die Jungfrauenweihe von einem Säkularinstitut?

Säkularinstitute legen Gelübde ab und leben eine gemeinschaftliche Struktur. Der Ordo virginum ist ein öffentlicher Stand ohne Gelübde, ohne Habit und ohne Gemeinschaftsverpflichtung.

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